Allgemeine Geschäftsbedingungen Horti-Inovations B.V.

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Horti-Innovations B.V. angebotenen Produkte und Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Käufers finden keine Anwendung und werden ausdrücklich zurückgewiesen. 

Artikel 2: Dienstleistungen

2.1   Alle Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend.

2.2   Stellt der Auftraggeber Daten wie Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen zur Verfügung, so darf der Auftragnehmer von deren Richtigkeit ausgehen und wird diese dem Angebot zugrunde legen.

2.3   Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und Transport, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Artikel 3: Rechte an geistigem Eigentum

3.1   Soweit nicht anders vereinbart und schriftlich festgelegt, behält Horti-Innovations B.V. die Urheberrechte und alle gewerblichen Schutzrechte an den abgegebenen Angeboten, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und Probemodellen. 

3.2   Die Rechte an den in Absatz 1, Artikel 3, genannten Daten bleiben Eigentum von Horti-Innovations B.V., unabhängig davon, ob für deren Erstellung Kosten in Rechnung gestellt wurden. Diese Daten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Horti-Innovations B.V. nicht kopiert, verwendet oder Dritten gezeigt werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber Horti-Innovations B.V. eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000. Diese Strafe kann zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung geltend gemacht werden. 

3.3   Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm gemäß Absatz 1, Artikel 3 zur Verfügung gestellten Daten auf erstes Anfordern von Horti-Innovations B.V. innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber Horti-Innovations B.V. eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000 für jeden Tag der Überschreitung. Diese Strafe kann zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung geltend gemacht werden. 

Artikel 4: Ratschläge, Entwürfe und Materialien

4.1   Der Auftraggeber kann keine Rechte aus Ratschlägen und Informationen ableiten, die von Horti-Innovations B.V. erteilt wurden, sofern diese keinen unmittelbaren Bezug zum Auftrag haben.

4.2   Der Auftraggeber ist verantwortlich für die von ihm erstellten Zeichnungen und Berechnungen sowie für die funktionale Eignung der von ihm oder in seinem Auftrag vorgeschriebenen Materialien.

4.3   Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung von vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag bereitgestellten Zeichnungen, Berechnungen, Proben, Modellen und ähnlichem frei.

4.4   Der Auftraggeber darf die Materialien, die der Auftragnehmer verwenden möchte, vor ihrer Verarbeitung auf eigene Kosten prüfen lassen. Wenn der Auftragnehmer dadurch Schäden erleidet, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 5: Lieferzeit

5.1   Die Lieferzeit wird von Horti-Innovations B.V. im Voraus ungefähr festgelegt.

5.2   Bei der Festlegung der Lieferzeit geht Horti-Innovations B.V. davon aus, dass er den Auftrag unter den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen ausführen kann.

5.3   Die Lieferzeit beginnt, sobald alle technischen Details im Besitz von Horti-Innovations B.V. sind und die Zahlung eingegangen ist.

5.4   Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist berechtigt in keinem Fall zu einer Entschädigung, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart.

Artikel 6: Lieferung

6.1   Horti-Innovations B.V. ist für eine ordnungsgemäße Lieferung an den Auftraggeber verantwortlich. Im Falle von Transportschäden wird Horti-Innovations B.V. den Auftraggeber schadlos halten.

6.2   Bei der Lieferung muss der Kunde für eine ordnungsgemäße Übergabe unterschreiben. Nicht sichtbare Schäden müssen innerhalb von 7 Werktagen Horti-Innovations B.V. gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Verpflichtung von Horti-Innovations B.V., den Auftraggeber schadlos zu halten.

6.3  Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, den Transport der Produkte selbst zu organisieren, erlöschen alle Verpflichtungen von Horti-Innovations B.V. für Schadensersatz bei Übergabe der Produkte an das vom Kunden beauftragte Transportunternehmen.

Artikel 7: Garantie

7.1   Horti-Innovations B.V. gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung für die gelieferten Produkte, mit Ausnahme der in Artikel 7.5 genannten Produkte.

7.2   Falls sich herausstellt, dass die gelieferte Konstruktion oder verwendeten Materialien mangelhaft sind, wird Horti-Innovations B.V. diese reparieren/ersetzen (Carry-in-Garantie). Wenn möglich, werden die Teile von Horti-Innovations B.V. frachtfrei versendet.

7.3   Der Auftraggeber muss Horti-Innovations B.V. jederzeit die Möglichkeit bieten, einen eventuellen Mangel zu beheben oder die Arbeit erneut durchzuführen.

7.4   Der Auftraggeber kann die Garantie erst geltend machen, nachdem er alle Verpflichtungen gegenüber Horti-Innovations B.V. erfüllt hat. hat erfüllt.

7.5   Die Garantiebedingungen gelten nicht für Dänische Karren, Dänische Bretter, Typ-1- und Typ-2-Räder, Verlängerungen und alle oben genannten Zubehörteile für Varianten des Dänischen Karrens wie den halben Dänischen Karren, Retail Karren und Blumentransportwagen.

7.6   Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich für Produkte, die als neu verkauft werden. Gebrauchte Produkte oder Produkte, die als Demomodelle verkauft werden, haben nur Anspruch auf Garantie gemäß einer schriftlich vereinbarten Vereinbarung. Wenn schriftlich keine Vereinbarungen getroffen wurden, kann der Käufer sich nicht auf die Bedingungen berufen.

7.7   Die Garantiebedingungen erlöschen bei:

        A.  Normaler Verschleiß.

        B.  Unsachgemäßer Verwendung.

        C.  Nicht oder unsachgemäß durchgeführter Wartung.

        D.  Installation, Montage, Änderungen oder Reparatur durch den Käufer oder Dritte.

Artikel 8: Haftung

8.1   Horti-Innovations B.V. haftet nicht für etwaige Schäden, die sich aus der Ausführung des Vertrags ergeben.

8.2   Wenn Horti-Innovations B.V. dennoch für einen Schaden haftbar ist, ist diese Haftung auf höchstens den Teil des Rechnungsbetrags begrenzt, der sich auf den Teil der Vertragserfüllung bezieht, auf den sich die Haftung bezieht, höchstens jedoch auf den Rechnungsbetrag, höchstens jedoch auf die Gesamtvertragssumme, höchstens jedoch auf den Betrag der von der Versicherungsgesellschaft von Horti-Innovations B.V. zu leistenden Zahlung.

8.3   Wenn die Folgen eines Schadens, der aus diesem Vertrag resultiert, durch die Vertragspartei versichert waren oder normalerweise von Kunden in dieser Branche versichert werden, wird Horti-Innovations B.V. niemals haftbar gemacht.

8.4  Von Horti-Innovations B.V. Mit Versicherern abgeschlossene Versicherungsverträge (auch im Hinblick auf die gesetzliche Haftpflicht und die Produkthaftpflicht) entbinden den Vertragspartner nicht von der Verpflichtung, sich in gleicher Weise ausreichend zu versichern.

8.5   Horti-Innovations B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

8.6   Horti-Innovations B.V. haftet nicht für Kosten, Schäden und Zinsen, die direkt oder indirekt aufgrund von:

         A.  Verletzung von Patenten, Lizenzen, Urheberrechten oder anderen Rechten Dritter aufgrund der Verwendung von Informationen, die von der Vertragspartei an Horti-Innovations B.V. übermittelt wurden oder in deren Auftrag verwendet wurden;

         B.  Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder von Personen, die von uns bei der Vertragserfüllung eingesetzt wurden;

         C.  Überschreitung der Lieferzeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Horti-Innovations B.V. liegen;

         D.  Schäden, die direkt oder indirekt an Personen, Gütern oder dem Unternehmen des Käufers und/oder Dritter entstehen könnten.

8.7   Modelle, Abbildungen, Werkzeuge, Zeichnungen, Beschreibungen und alle anderen Informationen, die von der Vertragspartei Horti-Innovations B.V. zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in ihrer Verantwortung und auf ihr eigenes Risiko und werden nach Verwendung ebenfalls auf ihre Kosten und Gefahr zurückgegeben.

8.8   Horti-Innovations B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Horti-Innovations B.V. von unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen ausgegangen ist, insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein von verschmutzten oder gefährlichen Materialien oder Substanzen, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte für Horti-Innovations B.V. erkennbar sein müssen.

8.9  Horti-Innovations B.V. haftet nicht für Schäden, wenn die Gegenpartei selbst Änderungen oder Arbeiten an der von Horti-Innovations B.V. bereitgestellten Ausrüstung vorgenommen hat. geliefert wurde und/oder wenn die Gegenpartei diese Waren/Leistungen für andere als normale (Geschäfts-)Zwecke verwendet hat. Auch ist Horti-Innovations B.V. haftet, wenn die Gegenpartei die Bedienungsanleitung nicht befolgt hat.

8.10  Die Vertragspartei stellt Horti-Innovations B.V. von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und die dieser Vertragspartei zurechenbar sind.

8.11  Horti-Innovations B.V. haftet niemals für Schäden, die aus erteilten Ratschlägen resultieren. Ratschläge werden stets auf der Grundlage der Horti-Innovations B.V. bekannten Tatsachen und Umstände sowie in gegenseitiger Absprache gegeben, wobei Horti-Innovations B.V. stets die Absicht der Vertragspartei als Leitfaden und Ausgangspunkt nimmt.

8.12  Die in diesen Bedingungen enthaltenen Beschränkungen der Haftung für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Horti-Innovations B.V. oder seinen Untergebenen zurückzuführen ist.

8.13  Die Vertragspartei muss Horti-Innovations B.V. die Möglichkeit geben, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern, zu begrenzen, zu beheben oder aufzuheben. Im Falle einer Unterlassung haftet die Vertragspartei für die infolgedessen entstandenen Schäden.

8.14  Horti-Innovations B.V. haftet nicht, wenn sich herausstellt, dass die Waren nicht für den Zweck geeignet sind, für den die Vertragspartei sie bestellt hat. Die Vertragspartei sollte sich daher im Voraus über die Eignung der Waren für den beabsichtigten Zweck informieren.

8.15  Schadenersatzansprüche aufgrund der oben genannten Umstände müssen innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Auftreten oder so früh wie möglich nachdem der Vertragspartner den Schaden hätte erkennen können, bei Horti-Innovations B.V. per Einschreiben gemeldet werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Schadenersatz durch die Vertragspartei.

Artikel 9: Zahlung

9.1   Die Zahlung erfolgt am Sitz von Horti-Innovations B.V. oder auf ein von Horti-Innovations B.V. angegebenes Konto.

9.2   Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung immer zu 100% im Voraus.

9.3   In allen Fällen muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt sein.

9.4   Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Anfrage von Horti-Innovations B.V. ausreichende Sicherheiten für die Zahlung zu stellen, wie es nach dessen Ermessen erforderlich ist. Wenn der Auftraggeber dieser Anforderung nicht innerhalb der festgelegten Frist nachkommt, gerät er unmittelbar in Verzug. In diesem Fall hat Horti-Innovations B.V. das Recht, den Vertrag zu kündigen und seinen Schaden beim Auftraggeber geltend zu machen.

9.5   Die gesamte Zahlungsforderung ist sofort fällig, wenn:

         A.  Eine Zahlungsfrist überschritten wurde.

         B.  Der Auftraggeber insolvent ist oder einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt.

         C.  Pfändungen von Vermögenswerten oder Forderungen des Auftraggebers erfolgen.

         D.  Der Auftraggeber aufgelöst oder liquidiert wird.

         E.  Der Auftraggeber unter rechtliche Betreuung gestellt wird oder verstirbt.

9.6   Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, schuldet der Auftraggeber sofort Zinsen an Horti-Innovations B.V. Die Zinsen betragen 10% pro Jahr, sind jedoch gleich hoch wie der gesetzliche Zinssatz, falls dieser höher ist. Bei der Berechnung der Zinsen wird ein Teil des Monats als voller Monat angesehen.

9.7   Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, schuldet der Auftraggeber Horti-Innovations B.V. alle außergerichtlichen Kosten, mit einem Mindestbetrag von 50,00 €.

        Die Kosten werden gemäß der folgenden Tabelle berechnet:
        Über die ersten 3.000,00 € werden 15% in Rechnung gestellt.
        Über den Betrag darüber bis zu 6.000,00 € werden 10% in Rechnung gestellt.
        Über den Betrag darüber bis zu 15.000,00 € werden 8% in Rechnung gestellt.
        Über den Betrag darüber bis zu 60.000,00 € werden 5% in Rechnung gestellt.
        Über den Restbetrag von 60.000,00 € und höher werden 3% in Rechnung gestellt.

9.8   Wenn Horti-Innovations B.V. in einem Gerichtsverfahren Recht erhält, trägt der Auftraggeber alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstanden sind.